Frei von künstlichen Süßstoffen
Künstliche Süßstoffe sind synthetische Zuckerersatzstoffe. Sie haben eine deutlich höhere Süßkraft als Saccharose (Haushaltszucker) pro Gewichtseinheit (bis 4000-fach süßer, abhängig von der jeweiligen Art). Ihre Kalorien sind gering oder gar nicht vorhanden und sie enthalten keine Kohlenhydrate. Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit, Maltit oder Xylit, die eine deutlich niedrigere Süßkraft und Zuckermodifikationen aufweisen (Zuckeralkohole), müssen von ihnen unterschieden werden.
Um die Süße der Produkte angenehmer zu machen und insbesondere den oft leicht bitteren Beigeschmack mancher künstlicher Süßstoff zu überdecken, werden künstliche Süßstoffe häufig mit Zuckerersatzstoffen gemischt.
In der EU sind derzeit (Stand 2024) 12 Süßstoffe als Zusatzstoff zugelassen:
- Acesulfam K (E 950) | Aspartam (E 951) | Cyclamat (E 952) | Saccharin (E 954) | Sucralose (E955) | Thaumatin (E957) | Neohesperidin DC (E 959) | Steviolglycoside aus Stevia (E960a) | enzymatisch hergestellte Steviolglycoside (E960c) | Neotam (E961) | Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) | Advantam (E 969)

Süßstoffe haben keine kariesfördernde Wirkung und enthalten gar keine oder nur sehr wenige Kalorien. Daher werden sie oft in kalorienreduzierten Lebensmitteln sowie als Tafelsüße eingesetzt, wie zum Beispiel in Süßwaren, Desserts, Erfrischungsgetränken und Dressings. Da sie weniger wiegen als Zucker und zudem auf die gleiche Menge eine höhere Süßkraft besitzen, lassen sich die Süßstoffe nicht wie Zucker verarbeiten. Kleinste Mengen an Süßstoff können bereits die gleiche Süßkraft erzeugen wie Zucker.
Daneben sind sie nur für bestimmte Lebensmittel und nur mit einer Höchstmengenbeschränkung erlaubt. Dafür wird der sogenannte ADI-Wert angewandt. Er beschreibt die Menge eines Stoffes, die ein Mensch lebenslang täglich aufnehmen kann, ohne das gesundheitliche Folgen zu erwarten sind. ADI steht für "Acceptable Daily Intake", also die akzeptable tägliche Aufnahmemenge.